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	<title>Risiken erkennen &#8211; Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Hamburg Stefan-Christoph Birch</title>
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	<description>Hamburger Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Bankkaufmann bietet juristisch fundierte Informationen und wirksame rechtliche Strategien, steuerstrafrechtliche Beratung und rechtsanwaltliche Strafverteidigung im gesamten Steuerstrafrecht – für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und ihre Mandanten.</description>
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	<title>Risiken erkennen &#8211; Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Hamburg Stefan-Christoph Birch</title>
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		<title>Verschärfung des Steuerstrafrechts? Regierung will Steuerhinterziehung eindämmen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Stefan-Christoph Birch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Mar 2022 17:00:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://birch.de">Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Hamburg Stefan-Christoph Birch</a><br />
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<p>Wird das Steuerstrafrecht verschärft? Die Ampelkoalition will Steuerhinterziehung jedenfalls stärker bekämpfen. Im Koalitionsvertrag der rot-gelb-grünen Bundesregierung&#160;findet sich&#160;das Wort Steuerhinterziehung gleich an fünf Stellen. Steuerhinterziehern und Steuervermeidern soll es verschärft an den Kragen gehen. Das ist geplant:Strategisches Vorgehen gegen SteuerhinterziehungDie Ampelkoalition hat das Steuerstrafrecht im Blick. Ein strategisches Vorgehen soll dabei helfen, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche gemeinsam [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://birch.de">Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Hamburg Stefan-Christoph Birch</a><br />
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<div class="thrv_wrapper thrv_text_element"><p><strong>Wird das Steuerstrafrecht verschärft? Die Ampelkoalition will Steuerhinterziehung jedenfalls stärker bekämpfen. Im Koalitionsvertrag der rot-gelb-grünen Bundesregierung&nbsp;<strong>findet sich&nbsp;</strong>das Wort Steuerhinterziehung gleich an fünf Stellen. Steuerhinterziehern und Steuervermeidern soll es verschärft an den Kragen gehen. Das ist geplant:</strong></p><h2 class="">Strategisches Vorgehen gegen Steuerhinterziehung</h2><p>Die Ampelkoalition hat das Steuerstrafrecht im Blick. Ein strategisches Vorgehen soll dabei helfen, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche gemeinsam ins Fadenkreuz zu nehmen. </p><p>„Das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche werden wir im Bundesfinanzministerium organisatorisch und personell stärken, und dabei auch Zoll, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Financial Intelligence Unit (FIU) stärken“, heißt es im Koalitionsvertrag.</p><p>Wie diese Stärkung aussehen wird, bleibt offen. Die Zahl der gemeldeten Geldwäscheverdachtsfälle bleibt in Deutschland jedenfalls bisher hinter den Zahlen anderer Länder zurück.</p><p>Zur Orientierung: Im Financial Secrecy Index (FSI) 2020 des Tax Justice Network rangiert Deutschland auf Rang 14, gefolgt von Panama, das in diesem Ranking besser abschneidet als Deutschland. Angeführt wird die Liste von den Cayman Islands.</p><h2 class="">Steuerstrafrecht kämpft gegen Steuerhinterziehung als eine Frage von Gerechtigkeit und Fairness</h2><p>Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltungen mit größtmöglicher Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden sei eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness, heißt es weiter im Koalitionsvertrag. Das erklärte Ziel: Deutschland soll beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Regierung will die Steuerhinterziehung eindämmen.</p><p>Seit dem 01. Juli 2020 gibt es eine Mitteilung-/Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Damit wurde die (EU) Richtlinie 2018/822 in innerstaatliches Recht umgesetzt. &nbsp;Wer entsprechend § 138 d der Abgabenordnung (AO) eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet, muss dies dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen.</p><h2 class="">Mitteilungspflicht auch für nationale Steuergestaltungen geplant</h2><p>Die Ampelkoalition will nun auch eine Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen, die Unternehmen ab einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro treffen soll. Das geht über den Regelungsgehalt der (EU) Richtlinie hinaus. Denn hier ist die Einführung einer nationalen Meldepflicht nicht vorgesehen. Aus der Finanzverwaltung hört man denn auch eher kritische Stimmen, die bezweifeln, dass dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird. &nbsp;</p><h2 class="">Umsatzsteuerbetrug gemeinsam mit den Ländern bekämpfen</h2><p>Ferner soll der Umsatzsteuerbetrug in Zusammenarbeit mit den Ländern bekämpft werden. Die Installation eines bundesweiten elektronischen Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen ist angepeilt, um dieses Ziel zu erreichen. Auf EU-Ebene wird sich die Koalition für ein „endgültiges Mehrwertsteuersystem“ einsetzen. Gedacht ist hier an das Revese-Charge-Verfahren.</p><h2 class="">Datenaustausch zwischen Finanzaufsicht und Steuerbehörden</h2><p>Auch missbräuchlichen Dividendenarbitragegeschäften soll der Garaus gemacht werden. Erlittene Steuerschäden werden konsequent zurückgefordert und eingezogen werden. Künftig soll der Daten- und Informationsaustausch zwischen Finanzaufsicht und Steuerbehörden möglich sein bei Verdachtsfällen der missbräuchlichen Dividendenarbitrage und des Marktmissbrauchs.</p><h2 class="">Globale Mindestbesteuerung soll kommen</h2><p>Weiteres Ziel ist die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung. Einkommen, die aus Deutschland abfließen, sollen angemessen besteuert werden. Vermeidung sowohl von Nicht- als auch Doppelbesteuerung ist das Ziel.</p><p>Dazu wird die Quellenbesteuerung durch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen ausgeweitet und die Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke ergänzt, um ungewünschte Steuergestaltung zu vermeiden. Wie dieses Instrument aussehen soll, bleibt unklar.</p><h2 class="">Ausweitung des internationalen Informationsaustausches</h2><p>Die Liste der Steueroasen in der EU soll ständig aktualisiert werden. Die OECD – Regeln gegen Umgehungsgestaltungen beim internationalen Finanzkonteninformationsaustausch (CRS und FACTA) will die neue Bundesregierung umsetzen und sich auch für eine Ausweitung des Informationsaustausches einsetzen.</p><p>FACTA ist ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Es soll die Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten fördern.</p><p>Gegenseitige meldepflichtige Informationen sind Kontoinformationsdaten für das vorangegangene Kalenderjahr (Kontostand, Erträge) sowie persönliche Angaben des gemeldeten Kontoinhabers. Die gemeldete Information von Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer, Adresse und Geburtsdatum soll die genaue Zuordnung ermöglichen.</p><p>CRS steht für Common Reporting Standard und dient als internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen ebenfalls dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.</p><p>Ob die Zahl der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren ansteigt, wenn die geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und am Ende eine Verschärfung des Steuerstrafrechts steht, wird sich zeigen.</p></div><div class="thrv_wrapper thrv_text_element">	<p>Bild © Basti93 / Pixabay</p></div><div class="tcb_flag" style="display: none"></div>
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		<title>Steuererleichterung wegen Corona: Droht Steuerhinterziehung bei unvollständigen Anträgen?</title>
		<link>https://birch.de/corona-steuerhinterziehung-unvollstandige-antraege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan-Christoph Birch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Feb 2022 16:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Risiken erkennen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://birch.de">Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Hamburg Stefan-Christoph Birch</a><br />
<img src="https://birch.de/wp-content/uploads/2022/02/220402_steuerstrafrecht_birch_Covid_steuerhinterziehung.png" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
<a rel="nofollow" href="https://birch.de/corona-steuerhinterziehung-unvollstandige-antraege/">Steuererleichterung wegen Corona: Droht Steuerhinterziehung bei unvollständigen Anträgen?</a></p>
<p>Als der Staat den Bürgern Steuererleichterungen wegen der Corona-Pandemie versprach, haben viele Unternehmer und Soloselbständige schnell zugegriffen. Wer glaubte, von der Pandemie unmittelbar betroffen zu sein, konnte Steuererleichterungen wegen Corona in Anspruch nehmen. Vor allem Anträge auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer wurden gestellt. Wegen der Masse der Anträge waren die Finanzämter [&#8230;]</p>
<p>Dieser Post <a rel="nofollow" href="https://birch.de/corona-steuerhinterziehung-unvollstandige-antraege/">Steuererleichterung wegen Corona: Droht Steuerhinterziehung bei unvollständigen Anträgen?</a> stammt von <a rel="nofollow" href="https://birch.de">Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Hamburg Stefan-Christoph Birch</a> und wurde verfasst von <a rel="nofollow" href="https://birch.de/author/stefanchristophbirch/">Stefan-Christoph Birch</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="nofollow" href="https://birch.de">Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Hamburg Stefan-Christoph Birch</a><br />
<img src="https://birch.de/wp-content/uploads/2022/02/220402_steuerstrafrecht_birch_Covid_steuerhinterziehung.png" style="display: block; margin: 1em auto"><br />
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<div class="thrv_wrapper thrv_text_element"><p><strong>Als der Staat den Bürgern Steuererleichterungen wegen der Corona-Pandemie versprach, haben viele Unternehmer und Soloselbständige schnell zugegriffen. Wer glaubte, von der Pandemie unmittelbar betroffen zu sein, konnte Steuererleichterungen wegen Corona in Anspruch nehmen.</strong><br></p></div><div class="thrv_wrapper thrv_text_element">	<p>Vor allem Anträge auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer wurden gestellt. Wegen der Masse der Anträge waren die Finanzämter nicht in der Lage, jeden Antrag genau zu prüfen. Nachfragen unterblieben. Nachweise/Unterlagen zur Präzisierung wurden in aller Regel nicht angefordert. Die Finanzämter gewährten generös Steuererleichterungen.<br></p></div><div class="thrv_wrapper thrv_text_element"><h2 class="">Steuerstrafrechtliche Risiken<br></h2></div><div class="thrv_wrapper thrv_text_element"><p>Doch der warme Regen kann schnell zur kalten Dusche werden. Kaum jemand dachte daran, dass mit der Antragstellung steuerstrafrechtliche Risiken verbunden sein können. Entsprechende Hinweise in den Formularen wurden gerne mal übersehen.</p><p>Diese Sorglosigkeit kann jetzt zur Gefahr werden. Denn die Betriebsprüfung oder gar die Steuerfahndung werden sich die Anträge genau ansehen. Sollten die Angaben hinsichtlich der unmittelbaren Betroffenheit des Antragstellers durch die COVID-19-Pandemie unzutreffend oder unvollständig sein, ist schnell der Tatbestand der <strong>Steuerhinterziehung</strong> erfüllt. Kurzum: Wurden Steuererleichterungen wegen Corona auf der Basis unvollständiger Anträge gewährt, droht schnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung.</p><p>Denn wer gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt oder auch nur zu niedrige Vorauszahlungen leistet, macht sich <strong>strafbar</strong>. So steht es in § 370 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung AO.</p></div><div class="thrv_wrapper thrv_text_element"><h2 class="">Corona-Anträge jetzt überprüfen<br></h2></div><div class="thrv_wrapper thrv_text_element">	<p>Noch ist es nicht zu spät: Die Gefahr kann gebannt oder wenigstens der Schaden begrenzt werden. Betroffene sollten die Anträge noch einmal genau überprüfen. Stellt sich dabei jetzt, also nachträglich, heraus, dass die Angaben zur unmittelbaren Betroffenheit durch die COVID-19-Pandemie bei der Antragstellung unvollständig oder fehlerhaft waren und das Finanzamt deshalb zu Unrecht Steuererleichterungen gewährt hat, können Sie noch reagieren.</p><p>Mit Hilfe einer <strong>Berichtigungserklärung</strong> (vgl. § 153 AO) korrigieren Sie die fehlerhaften oder unvollständigen Angaben. Dies müssen Sie gegenüber dem Finanzamt unverzüglich klarstellen, nachdem Sie erkannt haben, dass Ihr Antrag nicht korrekt war. Tun Sie dies nicht, begehen Sie eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen.</p></div><div class="thrv_wrapper thrv_text_element">	<p style="" data-css="tve-u-17babef8b4d">Bild © David Nassim / fizz foto:graphy</p></div><div class="tcb_flag" style="display: none"></div>
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